Peter Lutz
Peter Lutz
Rechtsanwalt seit 1994
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1998
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2006
Mitglied
- in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
- in der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien
- des Deutschen Anwaltsvereins (DAV)
Sprachen: Deutsch, Englisch
Schwerpunkte:
- Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Individualarbeitsrecht
Dies betrifft insbesondere das außergerichtliche und gerichtliche Tätigwerden im Zusammenhang mit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, Arbeitsvertragsgestaltung, Vergütung, Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeit, Überstunden, Abmahnung u. ä.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern im Bereich des Wohnungsmietrechts
Dies umfasst insbesondere die Begründung und Kündigung von Mietverhältnissen (z.B. Kündigung wegen Eigenbedarf, Kündigung wegen Mietrückstand), Mieterhöhung, Abwehr von Mängelansprüchen von Mietern sowie Geltendmachung von Mietrückstand sowie Fragen zur Kaution und Betriebskostenabrechnung, somit allen Fragen, die Sie als Vermieter zum Mietverhältnis haben
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Vermietern und Mietern im Bereich des Gewerbemietrechts
Dies umfasst insbesondere die Gestaltung von gewerblichen Mietverträgen sowie Beratung und Vertretung bezüglich aller im Zusammenhang mit gewerblichen Mietverträgen auftretenden rechtlichen Problemen, somit insbesondere auch Kündigung von Mietverträgen
- Beratung von Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Hausverwalter sowie einzelner Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts
Dies betrifft insbesondere die Problematik von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, ausstehenden Hausgeldern, Beschlussanfechtungsverfahren, baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum o. ä.